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Notariat

Wir bieten Ihnen alle notariellen Dienstleistungen im Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht.

Der Notar übt ein öffentliches Amt mit hoheitlichen Befugnissen aus, indem er Urkunden errichtet, die im Rechtsverkehr und gegenüber Gerichten bindende Beweiskraft haben und unmittelbar vollstreckbar sind. Den Notar zeichnen besondere Qualifikationen und Kenntnisse aus. Sie können daher die rechtlich präzise Gestaltung von Urkunden sowie die verlässliche Abwicklung gegenüber Grundbuchämtern und Registergerichten erwarten. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei die Überparteilichkeit des Notars, die u. a. durch gesetzlich festgesetzte Gebühren gewährleistet wird, die wie vorgeschrieben erhoben werden müssen.

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Familienrecht
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Arbeitsrecht
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Rechtsgebiete

Unsere Schwerpunkte

Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht, und Vertragsrecht. Wir stehen Ihnen mit fundierter Expertise zur Seite und vertreten Ihre Interessen konsequent vor Gericht. Mit individuellen Lösungen und persönlichem Engagement unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

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Bei folgenden Themen helfen wir gerne weiter

Kaufverträge für bebauten und unbebaute Grundstücke

Wohnungskaufverträge

Teilungserklärungen

Bauträgerverträge

Grundschuldbestellungen und -löschungen

Dienstbarkeiten wie Nießbrauch, Wohnungs- oder Wegerechte

Eheverträge

Scheidungsfolgenvereinbarungen

Adoptionen

General- und Vorsorgevollmachten

Patientenverfügungen

Testamente

Erbverträge

Erb- und Pflichtteilsverzichte

Erbscheinsanträge

Erbauseinandersetzungen

Erbausschlagungen

Schenkungen zu Lebzeiten

Hofübergabeverträge

Unternehmensnachfolge

Gesellschaftsgründungen

Geschäftsführer- und Prokurabestellungen

Satzungsänderungen

Beurkundung von Gesellschafterversammlungen

Veräußerung von Geschäftsanteilen

Handelsregister- und Vereinsregisteranmeldungen

Beglaubigungen

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