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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt alle rechtlichen Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Berücksichtigung gesetzlicher, arbeitsvertraglicher und tarifvertraglicher Vorschriften und Vereinbarungen. Dabei umfasst das Beratungsspektrum neben Fragen der Begründung des Arbeitsverhältnisses und der gegenseitigen Ansprüche von Arbeitgeber und Arbeitsnehmer insbesondere auch die Folgen und die Gestaltung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach einer Kündigung. Im Fokus stehen dabei stets die Gründe für eine Kündigung. Dabei sind die Möglichkeiten einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit den Folgen einer Beendigung abzuwägen. Besonderes Augemerk liegt regelmäßig auf offenen Fragen der Vergütung, des Urlaubs und das zielgerichtete Verhandeln von Abfindungen.

Mit fachanwaltlicher Kompetenz vertreten wir sowohl Arbeitsgeber als auch Arbeitnehmer außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht, dies u. a. in Kündigungsschutzverfahren. Die Erfahrungen und die Kenntnis beider Perspektiven bietet dabei die Grundlage für eine zielgerichtete Beratung und Vertretung.

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Rechtsgebiete

Unsere Schwerpunkte

Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht, und Vertragsrecht. Wir stehen Ihnen mit fundierter Expertise zur Seite und vertreten Ihre Interessen konsequent vor Gericht. Mit individuellen Lösungen und persönlichem Engagement unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

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Bei folgenden Themen helfen wir gerne weiter

Arbeitsvertragsgestaltung

Kündigung

Aufhebungsvertrag

Änderungskündigung

Abmahnung

Arbeitszeugnis

Arbeitsunfähigkeit/Krankheit

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Urlaub

Überstunden

Arbeitszeit und Vergütung

Befristung

Kurzarbeit

Altersteilzeit

Elternzeit

Betriebliche Altersvorsorge

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